Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 21.08.2018
WPK, Mitteilung vom 30.08.2018
Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle – Tätigkeit im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfung
Die Kommission für Qualitätskontrolle befasste sich erneut mit den Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle. Mit Inkrafttreten des APAReG müssen diese auch nach ihrer Registrierung nachweisen können, dass sie im Bereich gesetzlicher Abschlussprüfungen tätig sind. Der diesbezügliche Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle vom 24. Oktober 2017 wurde weiter konkretisiert (Stand: 21.08.2018). Darüber hinaus wird im Internet und im WPK Magazin 3/2018 ein Praxishinweis zu den Anforderungen an Prüfer für Qualitätskontrolle veröffentlicht werden.
Des Weiteren wurde beschlossen, ebenfalls im WPK Magazin 3/2018 die Frage zu beantworten, welche Folgen die Aufgabe der Tätigkeit in eigener Praxis in Bezug auf die Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 316 HGB hat.
Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle
Im Mittelpunkt standen hier insbesondere die Auswertungen von Qualitätskontrollberichten von gemischten Praxen, da diese unabhängig vom Ergebnis der Qualitätskontrolle immer von der Kommission für Qualitätskontrolle beraten und entschieden werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage WPK.
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