Zum Regressanspruch einer Versicherung bei Unfall wegen Liebeskummer

Laut Versicherungsvertragsgesetz muss ein Familienangehöriger, der beim Versicherungsnehmer wohnt, nur dann den Schaden zurückzahlen, wenn er ihn vorsätzlich verursacht hat. Ist dies nicht nachweisbar, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung lt. AG Augsburg keinen Regress nehmen (Az. 15 C 255/16).

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Quelle: DATEV eG