Betriebsübergang – Wechsel des Betriebsinhabers

Laut BAG kann die Bundesagentur für Arbeit keine Rückzahlung von Insolvenzgeld vom Betriebserwerber verlangen, wenn zwischen dem bisherigen insolventen Betriebsinhaber und dem Betriebserwerber nur ein Kooperationsvertrag bestanden hat, die Betriebsmittel aber vom Erwerber noch nicht genutzt wurden und damit noch kein Betriebsübergang stattgefunden hatte (Az. 8 AZR 826/11).

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Quelle: DATEV eG