Die EU-Kommission will Deutschland wegen diskriminierender Steuervorschriften für die Reinvestition stiller Reserven beim EU-Gerichtshof verklagen, da nach deutschem Recht stille Reserven nur dann steuerfrei auf eine Reinvestition übertragen werden können, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören.
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Quelle: DATEV eG