BFH: Anwendbarkeit des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 auch ohne Eintragung der Funktion in das Handelsregister

Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob eine mit „Kollektivunterschrift zu zweien“ ohne Funktionsbezeichnung im Schweizer Handelsregister eingetragene Person zu dem von Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz erfassten Personenkreis der sog. „leitenden Angestellten“ zugehörig ist (Az. I R 60/17).

BFH, Urteil I R 60/17 vom 30.09.2020

Leitsatz

Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Eintragung der Funktion des Steuerpflichtigen in das Handelsregister voraus. Die anders lautende Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV vom 20.12.2010 verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG).

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