BFH: Zur temporären Nutzung aufgestellte Container sind bewertungsrechtlich kein Gebäude

Der BFH hatte zu entscheiden, ob befristet aufgestellte Büro- und Werkstattcontainer zu grundsteuerlichen Zwecken als Gebäude auf fremdem Grund und Boden anzusehen sind, auch wenn sie kein eigenes Fundament besitzen (Az. II R 37/17).

BFH, Urteil II R 37/17 vom 22.07.2020

Leitsatz

Container, die nicht auf einem eigenen Fundament ruhen, sind bewertungsrechtlich kein Gebäude, wenn sie lediglich für eine vorübergehende Nutzung aufgestellt sind und nach Wegfall des nur zeitweise bestehenden Raumbedarfs wieder entfernt werden sollen.

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