BFH: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme einer Instandhaltungsrücklage zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt (Az. II R 49/17).

BFH, Urteil II R 49/17 vom 16.09.2020

Leitsatz

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

Powered by WPeMatico