BFH: Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Der BFH hatte zu klären, ob die Pauschalierung einer Lohnsteuer haftungsrechtlich dazu führt, dass auch weitere Grundsätze der Lohnsteuerhaftung, wie beispielsweise die Nichtanwendbarkeit des Grundsatzes der anteiligen Tilgung, zum Tragen kommen (Az. VII R 32/20).

BFH, Urteil VII R 32/20 vom 14.12.2021

Leitsatz

  1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.
  2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 03.05.1990 – VII R 108/88, BFHE 160, 417, BStBl II 1990 S. 767).

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