BFH: Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von einem gemeinnützigen Verein im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbrachten entgeltlichen Beratungsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegen (Az. V R 4/18).

BFH: Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage

BFH, Urteil V R 4/18 vom 13.12.2018

Leitsatz

  1. Die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer.
  2. Im Rechtsstreit über die Anwendung einer Steuersatzermäßigung ergibt sich die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht daraus, dass der Steuerpflichtige für die streitige Leistung eine Rechnung mit einem höheren Steuerausweis erteilt hat und die Anfechtungsklage dann aufgrund einer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG bestehenden Steuerschuld unbegründet ist.

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