Der BFH hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können (Az. VI R 13/10).
BFH, Pressemitteilung Nr. 81/11 vom
05.10.2011 zum Urteil VI R 13/10 vom 27.07.2011
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs
(BFH) hat mit Urteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10 entschieden, dass
Unterhaltszahlungen der getrennt lebenden Ehefrau an die Schwiegereltern während
des Bestehens der Ehe als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein
können.
Im entschiedenen Fall lebte die Klägerin von ihrem Ehemann
getrennt und leistete dennoch Unterhaltszahlungen an ihre in der Türkei lebende
verheiratete Schwiegermutter. Das Finanzamt lehnte einen Abzug der Aufwendungen
ab, weil die Klägerin gegenüber ihrer Schwiegermutter nicht gesetzlich zum
Unterhalt verpflichtet sei. Das Finanzgericht bestätigte dies und sah die
Zahlungen nur bei einer intakten Ehegemeinschaft als abzugsfähig an.
Der
BFH gab nun der Klägerin Recht. Der Wortlaut des hier maßgeblichen § 33a Abs. 1
Satz 1 des Einkommensteuergesetzes stelle lediglich auf den zivilrechtlichen
Bestand eines Eheverhältnisses ab. Die Vorschrift sei auch nicht dahingehend
einschränkend auszulegen, dass ein Abzug von Unterhaltszahlungen an
verschwägerte Personen nur bei einer intakten Ehe geboten sei. Der BFH hielt den
Rechtsstreit allerdings noch nicht für entscheidungsreif und verwies das
Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Finanzgericht zurück. Es müsse noch
geprüft werden, ob nicht der Schwiegervater der Klägerin für den Unterhalt der
Schwiegermutter habe aufkommen können.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927696. |
Quelle: BFH
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