Beteiligt sich ein Unternehmer vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Az. V R 50/09).
BFH, Urteil V R 50/09 vom
11.08.2011
Leitsatz
Beteiligt sich ein Unternehmer
vorsätzlich durch Täuschung über die Identität des Abnehmers an einer
Umsatzsteuerhinterziehung, um hierdurch die nach der Richtlinie 77/388/EWG
geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im
Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG
steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, UR 2011,
15).
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927539. |
Quelle: BFH
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