BFH: Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob ein finanziell unabhängiger Vermieter-Ehegatte nichtwirtschaftlich tätig und damit Nichtunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist, wenn er seine Leistung (hier: langfristige Nutzungsüberlassung des Pkw aufgrund eines Leasingvertrages) nicht am allgemeinen Markt, sondern ausschließlich gegenüber dem Ehepartner (Endverbraucher) erbringt, er den Pkw auch selbst als Allein- oder Mitfahrer nutzt und die erzielten Einnahmen nicht kostendeckend sind (Az. V R 29/20).

BFH, Urteil V R 29/20 vom 29.09.2022

Leitsatz

  1. Der Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen.
  2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines Pkw ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von Pkw, die nicht dem unmittelbaren Familienbedarf dienen.
  3. Einer Besteuerung der privaten Verwendung des vermieteten Pkw durch den Vermieter-Ehegatten steht eine vertraglich geregelte Vollvermietung an den anderen Ehegatten nicht entgegen

Quelle: Bundesfinanzhof

Powered by WPeMatico