BFH: Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Beraters

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine sog. Managementbeteiligung notwendiges Betriebsvermögen eines selbständig tätigen Unternehmensberaters darstellt und ob der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an der Gesellschaft zu den laufenden Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört (Az. VIII R 21/17).

BFH, Urteil VIII R 21/17 vom 01.12.2020

Leitsatz

Der aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Erlös führt nicht zu Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, wenn die Beteiligung nicht zum Betriebsvermögen der freiberuflichen Tätigkeit gehört.

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