BFH zum Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung i. S. des HmbZWStG

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es für die Bestimmung der (ehelichen) Hauptwohnung außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg i. S. des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG auf das Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung als Hauptwohnung i. S. des Bundesmeldegesetzes und damit auf die melderechtlichen Verhältnisse ankommt (Az. VIII R 37/18).

BFH, Urteil VIII R 37/18 vom 16.06.2020

Leitsatz

Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist.

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