BFH zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG – Erbfall

Wird in einem Grundlagenbescheid ein Veräußerungsgewinn festgestellt, so sind lt. BFH dessen Höhe und Zurechnung für das Folgeverfahren bindend. Über die persönlichen Voraussetzungen eines Freibetrags ist im Einkommensteuerverfahren zu entscheiden (Az. X R 6/13).

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Quelle: DATEV eG