BFH zum Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Tabaksteuer – nach dem unzulässigen Verbringen der Tabakwaren in das deutsche Steuergebiet – zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer gehört (Az. VII R 51/11).

———————-

Quelle: DATEV eG