Der BFH entschied in einem weiteren Fall, dass die Abgabe von standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand eine einheitliche Leistung ist, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt (Az. XI R 37/08).
BFH, Urteil XI R 37/08 vom 08.06.2011
Leitsatz
Die Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand ist eine einheitliche Leistung, die als Lieferung dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0179411 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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