Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.06.2015
Quelle: hib-Nr. 293/2015
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform (18/4897) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Als Kritikpunkte der Reform nannten einige Sachverständigen, dass das Wohngeld nicht dynamisch angepasst werde und die frühere Heizkostenkomponente darin nicht mehr enthalten sei. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2009.
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Quelle: DATEV eG