Grünes Licht für IT-Sicherheitsgesetz

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in modifizierter Fassung.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.06.2015

 

Quelle: hib-Nr. 294/2015
Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte IT-Sicherheitsgesetz freigemacht. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete das Gremium mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4096) in modifizierter Fassung. Zuvor hatte der Ausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag angenommen.

 

Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern. Die Vorlage enthält unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sog. „Kritischer Infrastrukturen“, also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind. Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten insoweit durch die Meldepflicht einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen „ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück“, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig werde die Beratungsfunktion des BSI in diesem Bereich gestärkt.

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Quelle: DATEV eG