Bruttobetrag der Versorgungsbezüge als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Pflegeversicherung

Laut SG Stuttgart ist Bemessungsgrundlage für Beiträge aus den Versorgungsbezügen der Bruttobetrag, den der Versorgungsträger zur Erfüllung des Versorgungsanspruchs auszahlt (Az. S 15 KR 33/17).

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Quelle: DATEV eG