Für stationäre Behandlung des Erblassers in europäischer Privatklinik kann der Erbe keinen Kostenerstattungsanspruch geltend machen

Die Kosten einer stationären Behandlung in einer Privatklinik im europäischen Ausland kann der Erbe des Versicherten nicht im Rahmen des Kostenerstattungsanspruches gegenüber der Krankenkasse geltend machen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 19 KR 4545/14).

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Quelle: DATEV eG