Die Kosten einer stationären Behandlung in einer Privatklinik im europäischen Ausland kann der Erbe des Versicherten nicht im Rahmen des Kostenerstattungsanspruches gegenüber der Krankenkasse geltend machen. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 19 KR 4545/14).
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Quelle: DATEV eG