Bürgermeisterwahl in Hirzenhain vorläufig untersagt

Das VG Gießen hat der Gemeinde Hirzenhain per einstweiliger Anordnung aufgegeben, die Wahl einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters so lange zu unterlassen, bis rechtskräftig über die Abwahl des Vorgängers entschieden wurde (Az. 8 L 6601/17.GI).

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