Unzulässige Festsetzung von CO2-Emissionsfaktoren zur Regelung der Energieeffizienz von TEHG-Anlagen

Das BVerwG hat entschieden, dass es einer Gemeinde verwehrt ist, die Verwendung fossiler Brennstoffe im Bebauungsplan davon abhängig zu machen, dass die dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) unterliegenden Anlagen bestimmte CO2 -Emissionsobergrenzen nicht überschreiten (Az. 4 CN 6.16).

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