Bundeskabinett beschließt Allgemeine Gebührenverordnung

Das Bundesinnenministerium teilt mit, dass das Bundeskabinett die Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesregierung beschlossen hat. Die Verordnung beruht auf dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes.

 

Für mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Bürokratieabbau

 

BMI, Pressemitteilung vom 04.02.2015

 
Mit dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 7. August 2013 wurden die Grundlagen für eine umfassende und zukunftsorientierte Fortentwicklung des Gebührenrechts des Bundes gelegt. Die am 04.02.2015 vom Bundeskabinett beschlossene Allgemeine Gebührenverordnung der Bundesregierung ist der erste Schritt zur Umsetzung dieser Strukturreform.

 

Ziel der Verordnung ist es insbesondere, anwenderfreundliche und rechtssichere Vorgaben für die Gebührenkalkulation zu schaffen. Dies wird durch die Ausrichtung der Gebührenermittlung auf klar geregelte betriebswirtswirtschaftliche Maßstäbe erreicht.

 

Dabei sollen die Gebühren grundsätzlich auf Grundlage von Kostenpauschalen ermittelt werden. Dadurch wird nicht nur der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, sondern auch mehr Rechtssicherheit erreicht. Zugleich werden für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft die Voraussetzungen für eine transparente, verständliche und klar nachvollziehbare Gebührenberechnung geschaffen.

 

Auf Grundlage der Vorgaben der Allgemeinen Gebührenverordnung werden mit den Besonderen Gebührenverordnungen in einem zweiten Schritt zur Umsetzung der Strukturreform die Gebühren durch die Bundesministerien neu bestimmt. Dadurch wird das bislang in ca. 200 Gesetzen und Verordnungen geregelte, stark zersplitterte Gebührenrecht des Bundes in einheitlich aufgebauten Gebührenverordnungen zusammengeführt.

 

Die Bundesministerien werden bei der Konzipierung der Besonderen Gebührenverordnungen auf die ausgewogene Entwicklung der Gebühren achten. Zentrales Ziel ist es dabei, einen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bezahlbaren Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes sicherzustellen. Die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern muss bis zum 14. August 2016, die Besonderen Gebührenverordnungen der anderen Bundesministerien bis zum 14. August 2018 in Kraft treten.

 

Hinweis
Mit der Verkündung der Allgemeinen Gebührenverordnung im Bundesgesetzblatt wird auch die ausführliche Begründung der Verordnung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit erhalten sowohl die Anwender in den Behörden als auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit, weitere Informationen – insbesondere hinsichtlich der Kalkulation der Kostenpauschalen – zu erlangen.

 

Das Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes finden Sie auf der Homepage des BMI.

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Quelle: DATEV eG