Koalition ändert Energieauditgesetz

Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sog. Energieaudits durchzuführen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte den Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.02.2015

 

Quelle: hib-Nr. 65/2015

Große Unternehmen sollen verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen sog. Energieaudits durchzuführen. Dabei werden die Energiequellen und der Energieverbrauch eines Unternehmens überprüft und bewertet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 04.02.2015 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen.

 

Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Energieeffizienz in der EU bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent gesteigert wird.

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Quelle: DATEV eG