Bundesrat beschließt Stellungnahme zu geplanter Rechtsvereinfachung bei Hartz IV

Die Bundesregierung plant einen Bürokratieabbau beim Arbeitslosengeld II. Leistungsberechtigte Personen sollen durch den Gesetzentwurf künftig schneller Klarheit über ihre Rechtsansprüche erhalten. Der Regelbewilligungszeitraum für das sog. Hartz IV wird von sechs auf zwölf Monate erhöht.

 

Bundesrat beschließt Stellungnahme zu geplanter Rechtsvereinfachung bei Hartz IV

 

Bundesrat, Mitteilung vom 18.03.2016

 

Die Bundesregierung plant einen Bürokratieabbau beim Arbeitslosengeld II. Leistungsberechtigte Personen sollen durch den Gesetzentwurf künftig schneller Klarheit über ihre Rechtsansprüche erhalten. Vereinfacht werden etwa Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung, die Ermittlung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht. Der Regelbewilligungszeitraum für das sog. Hartz IV wird von sechs auf zwölf Monate erhöht.

 

Verbesserungen in vier Bereichen gefordert

 

Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme vom 18. März 2016 Verbesserungsbedarf in vier Bereichen. So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen.

 

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag zur Beratung eingebracht.

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Quelle: DATEV eG