Die Grundsicherung für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2012 lt. Mitteilung der Bundesregierung um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro. Der Bundesrat hat der Anhebung zugestimmt.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.10.2011
Die Grundsicherung für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2012 um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro. Der Bundesrat hat der Anhebung zugestimmt.
Im Gesetz über die Neugestaltung von Leistungen für Langzeitarbeitslose (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) wurde festgelegt, dass die Regelsätze jährlich überprüft und fortgeschrieben werden.
Fortschreibung erfolgt nach statistischen Berechnungen
Zugrunde gelegt wird dabei ein Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die „laufende Wirtschaftsrechnung“ als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden.
Das im März 2011 in Kraft getretene Gesetz stellt eine zweistufige Fortschreibung fest:
Die erste Stufe beinhaltet, dass die Grundsicherung um drei Euro (+0,75 Prozent) erhöht wird. Die Daten für die Veränderung im Zeitraum Juli 2009 bis Juni 2010 lagen bereits bei der Gesetzgebung vor.
Die zweite Anpassung errechnet sich aus den Veränderungen im Zeitraum Juli 2010 bis Juli 2011. Sie ergibt ein Plus von sieben Euro (+1,99 Prozent).
Mehr Geld für Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Kleinkinder
Gegenüber dem Jahr 2011 bekommt also ein alleinstehender Erwachsener nun 374 Euro monatlich (2011 waren es 364 Euro). Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).
Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4) bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro). Für sie gilt die Besitzschutzregelung. Die zum 1. Januar 2011 ermittelten Bedarfe liegen unterhalb der bis Jahresende 2010 gezahlten Beträge – das heißt, diese Leistungen hätten eigentlich gekürzt werden müssen, was aber nicht gewollt ist.
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+Veränderung gegenüber 2011)
| die Regelbedarfsstufe 1 | 374 Euro +10 Euro (Alleinlebend) |
| die Regelbedarfsstufe 2 | 337 Euro +9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften) |
| die Regelbedarfsstufe 3 | 299 Euro +8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer) |
| die Regelbedarfsstufe 4 | 287 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung) |
| die Regelbedarfsstufe 5 | 251 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung) |
| die Regelbedarfsstufe 6 | 219 Euro +4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre) |
Der Bund gibt mehr Geld, um die Existenzgrundlagen zu sichern
Im Bereich des SGB XII (Sozialhilfe) entstehen jährlich Mehrausgaben von insgesamt rund 153 Millionen Euro für Länder und Kommunen. Nach geltendem Recht beteiligt sich der Bund an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 mit einem Anteil von 16 Prozent an den Nettoausgaben des Vorvorjahres. Das sind rund 18 Millionen Euro.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich Mehrausgaben für Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von 570 Millionen Euro im Jahr 2012. Davon entfallen 540 Millionen Euro auf den Bund und 30 Millionen Euro auf die Kommunen.
Quelle: Bundesregierung
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