Das IfM Bonn beschreibt die aktuelle Lage und bisherige Entwicklung von Selbständigen in der Grundsicherung und vergleicht diese mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Selbständigen insgesamt.
IfM Bonn, Pressemitteilung vom 14.10.2011
Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) wurden ab dem 01.01.2005 die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammengelegt. Nach den Bestimmungen des SGB II haben Selbständige, ebenso wie Arbeitnehmer, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn die Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit nicht ausreichen, den gesetzlich festgelegten, existenzsichernden Bedarf zu decken (so genannte Aufstocker). Da es bisher kaum Studien zu den Selbständigen in einer solchen Situation gibt, beschreibt die vorliegende Studie die aktuelle Lage und bisherige Entwicklung von Selbständigen in der Grundsicherung und vergleicht diese mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Selbständigen insgesamt.
Die Zahl der Selbständigen in der Grundsicherung steigt an
Seit Januar 2005 lässt sich ein nahezu stetiger Anstieg der Anzahl der Selbständigen, die Grundsicherung beziehen, erkennen. Im März 2011 waren 127.180 Selbst-ständige in der Grundsicherung, das sind 93.693 Personen mehr als im Januar 2005. Die Gruppe der Selbständigen in der Grundsicherung hat sowohl in Bezug auf die Selbständigen insgesamt als auch im Verhältnis zu allen Aufstockern in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen. Vergleicht man die Entwicklung der Selbständigen in der Grundsicherung und die aller Selbständigen, so wird deutlich, dass die Zahl der Selbständigen in Deutschland im Zeitraum von 2005 bis 2010 lediglich um 4 % gestiegen ist, wohingegen sich die Zahl der Selbständigen in der Grundsicherung im selben Zeitraum verdreifacht hat. Der Vergleich mit der Entwicklung aller erwerbstätigen Personen in der Grundsicherung lässt erkennen, dass die Gruppe der Selbständigen in der Grundsicherung auch im Verhältnis zu allen Aufstockern in den letzten Jahren an Gewicht gewonnen hat. So wuchs der entsprechende Anteil der Selbständigen in der Grundsicherung von 4,4 % (Januar 2005) auf 9,4 % im März 2011.
Der Anteil der „Aufstocker“ bei den Selbständigen nähert sich dem der abhängig Beschäftigten an
Setzt man die Anzahl der Selbständigen Arbeitslosengeld II-Bezieher ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Selbständigen Personen (Jahresdurchschnitte), dann stieg der entsprechende Anteil der Selbständigen in der Grundsicherung zwischen 2007 und 2010 von 1,7 % auf 2,9 %. Die „Aufstockerquote“ der abhängigen Beschäftigten ist im selben Zeitraum von 3,4 % auf 3,7 % gestiegen. Offenbar unterscheidet sich die Einkommenssituation der Selbständigen im unteren Einkommensbereich nicht mehr grundlegend von derjenigen der abhängig Erwerbstätigen.
Viele Selbständige mit geringem Einkommen
Im Jahr 2010 verfügten rd. 270.000 Selbständige noch nicht einmal über 500 Euro netto im Monat (einschließlich Transferleistungen). 26,5 % aller Selbständigen (rd. 950.000 Personen) hatten ein monatliches Nettoeinkommen unter 1.100 Euro. Eine ungünstige Einkommenssituation ist bei Solo-Selbständigen, weiblichen Selbständigen oder Selbständigen in der Kreativwirtschaft festgestellt worden.
Quelle: IfM Bonn
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