Der Bundesrat möchte Arbeitnehmer besser vor Ausbeutung schützen. Mit einer Entschließung fordert er daher die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu verhindern.
Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern
Bundesrat, Mitteilung vom 26.02.2016
Der Gesetzentwurf solle unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einführen, den sog. „Equal-Pay“-Grundsatz etablieren und dem Betriebsrat mehr Informationsrechte einräumen. Die Länderkammer möchte auch den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbieten und die „Vorratsverleiherlaubnis“ abschaffen.
Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen
In der Vergangenheit seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und schlechte Arbeitsbedingungen genutzt worden, heißt es in der Entschließung.
Stammbelegschaften würden durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt, die in der Regel sogar noch schlechtere Löhne erhielten als Leiharbeitskräfte. Diese wiederum bekämen schon durchschnittlich 43 Prozent weniger als Festangestellte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und führe die Betroffenen damit oftmals direkt in den Hartz-IV-Bezug.
Der Bundesrat hatte bereits im September 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Missbrauchsbekämpfung ( BR-Drucksache 687/13 (B) ) beschlossen, den der Deutsche Bundestag bislang nicht aufgegriffen hat.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG