Der Bundesrat schlägt zahlreiche Änderungen für den Gesetzentwurf (18/10942) der Bundesregierung zum Städtebaurecht und „zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vor. Der Bundesrat möchte u. a. „vorhandene Wohnquartiere und deren Bewohnerstruktur insbesondere bei der Umwandlung von Miet- in Wohneigentum wirksamer zu schützen“.
Bundesrat: Nachbesserungen im Baurecht
Bundestag, Mitteilung vom 06.03.2017
Zudem sieht die Länderkammer Verbesserungsbedarf bei den vorgesehenen Sanktionen für die zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung. Um die erhoffte „abschreckende Wirkung zu entfalten und die unerwünschte Nutzung von Wohnraum als Nebenwohnung zu verhindern“, solle die Bußgeldobergrenze von 25.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden. Weitere Änderungswünsche des Bundesrats beziehen sich auf das beschleunigte Verfahren für Vorhaben im Außenbereich sowie auf den passiven Schallschutz gegen Gewerbelärm.
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Quelle: DATEV eG