Geschäftsmodelle für das Carsharing sollen bundesweit gefördert werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Carsharinggesetz (18/11285) vor. Mit dem Gesetz soll laut Regierung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharingfahrzeuge besonders gekennzeichnet und im Straßenverkehr bevorrechtigt werden können.
Regierung will Carsharing fördern
Bundestag, Mitteilung vom 06.03.2017
Geschäftsmodelle für das Carsharing sollen bundesweit gefördert werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Carsharinggesetz (18/11285) vor. Mit dem Gesetz soll laut Regierung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharingfahrzeuge besonders gekennzeichnet und im Straßenverkehr bevorrechtigt werden können. Damit solle wiederum den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet werden, Bevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge und Carsharinganbieter einzuführen, heißt es in der Vorlage.
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Quelle: DATEV eG