Der Bundesrat hat gegen die geplante Herausnahme von Geldspielgeräten und von bestimmten Pferdewetten aus dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes protestiert.
Bundesrat will Geldwäschegesetz ändern
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.04.2017
Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (18/11555). In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11928) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird gegen die Herausnahme von Geldspielgeräten und von bestimmten Pferdewetten aus dem Geltungsbereich des Geldwäschegesetzes protestiert. Eine Bereichsausnahme für die Aufsteller von Geldspielgeräten komme nicht in Betracht, da bei diesem Glücksspielsegment grundsätzlich von einem erhöhten Geldwäscherisiko ausgegangen werden müsse, heißt es in der Stellungnahme. Im Übrigen hätten Geldspielgeräte mit 51 Prozent den mit Abstand größten Anteil am regulierten Glücksspielmarkt, so dass mit der Herausnahme dieses Bereichs der Hauptteil des deutschen Glückspielmarktes nicht mehr erfasst werden würde.
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Quelle: DATEV eG