Bundestag ändert internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

Der Bundestag hat am 23.03.2017 einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben.

 

Bundestag ändert internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.03.2017

 

Der Bundestag hat am 23.03.2017 einstimmig einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Änderungen von Vorschriften im Bereich des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts (18/10714) stattgegeben. Die Entscheidung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11637). Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

 

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen verschiedener Gesetze betreffen die Auslandszustellung von Schriftstücken, das Europäische Mahnverfahren, Verfahren zum Eintreiben geringfügiger Forderungen, die Beweisaufnahme im Ausland beziehungsweise Beweisaufnahmeersuchen, den automatisierten Abruf von Meldedaten sowie das anwendbare Recht bei der „gewillkürten Stellvertretung“, das heißt bei der Vertretung aufgrund einer Vollmacht.

 

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Quelle: DATEV eG