Amtsgericht Frankfurt am Main erachtet „Mietpreisbremse“ für rechtmäßig

Das AG Frankfurt a. M. hat die sog. „Mietpreisbremse“ in § 556 d BGB für rechtmäßig erklärt. Die Regelung diene einem legitimen Zweck, nämlich in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage die Miethöhe zu dämpfen und der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken (Az. 33 C 3490/16 (98)).

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Bußgelder für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften

Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.09.2017 ausdrücklich begrüßt. Darin sind auch eine Erweiterung des Handyverbots am Steuer, Untersagung von Gesichtsverhüllung und Klarstellung beim Lkw-Fahrverbot an Feiertagen vorgesehen.

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Bundesrat unterstützt öffentliches WLAN

Ein weiterer Schritt zur Verbreitung von öffentlichem WLAN: Der Bundesrat hat am 22.09.2017 das vom Bundestag bereits am 30.06.2017 verabschiedete Telemediengesetz gebilligt. Es beendet die sog. Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets zum Beispiel in Schulen, Bürgerämtern oder Bibliotheken.

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Berlin und Brandenburg fordern Änderungen an der Mietpreisbremse

Berlin und Brandenburg sehen Verbesserungsbedarf an der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse und haben deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 22.09.2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Mit der Initiative möchte das Land insbesondere die Position der Mieterinnen und Mieter stärken.

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