Zur Aufnahme eines Testamentsvollstreckervermerks in den Erbschein

Wenn eine angeordnete Testamentsvollstreckung nur in der Überwachung der letztwilligen Anordnung, nicht aber in der laufenden Verwaltung des Nachlasses besteht, sind die Erben in ihrer Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass nicht beschränkt. In den Erbschein ist in diesem Fall kein allgemeiner Testamentsvollstreckervermerk aufzunehmen. So entschied das OLG Köln (Az. 2 Wx 72/17).

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Freispruch zweier leitender Finanzbeamter bestätigt

Der BGH hat entschieden, dass der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 Abs. 1 StGB bei zwei leitenden Finanzbeamten des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegt. Bei der Gewährung von Investitionszulagen für förderungswürdige Bauvorhaben hätten sie ihre Vermögensbetreuungspflicht für das Vermögen des Staates nicht verletzt (Az. 2 StR 24/16).

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Zu Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum

Laut dem Dienstgericht des BGH darf ein Dienstvorgesetzter einen Richter grundsätzlich zu einer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung der Amtsgeschäfte ermahnen und ihm eine ordnungswidrige verzögerte Ausführung vorhalten. Die richterliche Unabhängigkeit sei aber beeinträchtigt, wenn dem Richter direkt oder indirekt ein Pensum abverlangt wird, welches sich allgemein, also auch von anderen Richtern, sachgerecht nicht mehr bewältigen lässt (Az. RiZ (R) 1/15, RiZ (R) 2/15, RiZ (R) 3/15).

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Videoüberwachung in den Stadtbahnen und Bussen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe ist mit dem Datenschutzrecht vereinbar

Laut OVG Niedersachsen erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG die Videoüberwachung in ihren Fahrzeugen, da dies insbesondere der Verfolgung und Verhütung von Straftaten gegen ihre Einrichtungen diene und die Abwägung der Interessen des überwachten Personenkreises zugunsten der von der ÜSTRA geltend gemachten Belange ausfalle (Az. 11 LC 59/16).

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Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle im Zivilprozess verwendet werden

Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind („Dashcam“), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden (Az. 13 U 851/17).

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