Kein Anspruch auf Arbeit in Deutschland zu europäischen Sozialversicherungstarifen

Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Bestimmungen am Sitz des Unternehmens auch dann für dessen Beschäftigte gelten, die über Jahre hinweg in Deutschland tätig sind. Die Ablehnung einer Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 19/16 R). Continue reading →

Kein Anspruch auf Arbeit in Deutschland zu europäischen Sozialversicherungstarifen

Unternehmen aus der Europäischen Union haben grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Ausnahmevereinbarungen, durch welche die sozialrechtlichen Bestimmungen am Sitz des Unternehmens auch dann für dessen Beschäftigte gelten, die über Jahre hinweg in Deutschland tätig sind. Die Ablehnung einer Vereinbarung ist allerdings gerichtlich überprüfbar. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 19/16 R). Continue reading →

Klagen gegen Neubau eines Sportcampus in Augsburg erfolglos

Das VG Augsburg hat die Klagen der Stadt Stadtbergen sowie zweier Privatkläger gegen die Genehmigung zum Neubau eines Sportcampus auf dem Sheridan-Gelände abgewiesen. Bei der immissionsschutzfachlichen Betrachtung sei nur das Vorhaben in seinem tatsächlich genehmigten Umfang zu berücksichtigen, nicht jedoch die fiktive maximale Bebauung, wie sie der Bebauungsplan ermögliche (Az. 5 K 16.1528 und 5 K 17.48). Continue reading →

Klagen gegen Neubau eines Sportcampus in Augsburg erfolglos

Das VG Augsburg hat die Klagen der Stadt Stadtbergen sowie zweier Privatkläger gegen die Genehmigung zum Neubau eines Sportcampus auf dem Sheridan-Gelände abgewiesen. Bei der immissionsschutzfachlichen Betrachtung sei nur das Vorhaben in seinem tatsächlich genehmigten Umfang zu berücksichtigen, nicht jedoch die fiktive maximale Bebauung, wie sie der Bebauungsplan ermögliche (Az. 5 K 16.1528 und 5 K 17.48). Continue reading →

Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 14/16 R). Continue reading →

Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Ehrenämter sind in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird und neben Repräsentationspflichten auch Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, die unmittelbar mit dem Ehrenamt verbunden sind. So entschied das BSG (Az. B 12 KR 14/16 R). Continue reading →