Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des in wenigen Wochen eingeführten digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Auch die zukünftig anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme müssen selbst getragen werden. So entschied das SG Berlin (Az. S 146 SO 229/17 ER).