Das OLG Hamm entschied, dass für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein kann (Az. 9 U 66/15).
Recht
Das OLG Hamm entschied, dass für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung unter Kaufleuten – nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen – eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein kann (Az. 9 U 66/15).
Das OLG Nürnberg entschied, dass Hunde, die als Haustiere für das Zusammenleben von Ehegatten bestimmt waren, gem. § 1361a Abs. 2 BGB im Rahmen der Hausratsverteilung nach Billigkeitsgesichtspunkten einem Ehegatten zuzuweisen sind, wobei die Wertung des § 90a BGB, wonach Tiere keine Sachen sind, zu berücksichtigen ist (Az. 10 UF 1429/16).
Werden über Telefonrechnungen zweifelhafte Forderungen Dritter abgerechnet, verweisen Mobilfunkfirmen oft an den sog. Drittanbieter und verlangen gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Ein Urteil des LG Potsdam untersagt E-Plus, Kunden mitzuteilen, sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden zu müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin (Az. 2 O 340/14).
Laut AG München liegt ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt München vor, wenn ein Vermieter trotz Kenntnis der Rechtslage die Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung verwendet (Az. 1112 OWi 238 Js 177226/16).
Laut LG Hildesheim muss eine Reiseversicherung für bei einem Überfall abgenommene Flugtickets und Ausweispapiere nicht eintreten. Denn der reine Sachwert der Papiere sei gering. Die Wiederbeschaffungskosten seien nicht mitversichert (Az. 7 S 136/16).
Verletzt eine Stute einen Tierarzt, der ihr Fohlen behandeln will, kann dem Tierarzt ein Mitverschulden anzurechnen sein, weil er sich der Stute in einer erkennbar gefährlichen Situation unsachgemäß genähert hat und dann durch einen Tritt des Pferdes verletzt wurde. So entschied das OLG Hamm (Az. 6 U 104/15).
Am 26.06.2017 tritt eine Neufassung der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in Kraft. Die Bundesregierung hat dem Bundestag dazu einen Gesetzentwurf (18/10823) „zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren“ zugeleitet.
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben. So entschied das SG Dortmund (Az. S 19 AS 3947/16).
Mit einem dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf (18/10822) „zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ kommt die Bundesregierung den Erfordernissen einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) nach. Neu werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Das VG Hannover entschied, dass es einer Kommune nicht gestattet ist, für Zirkusaufführungen ein „Wildtierverbot“ auszusprechen (Az. 1 B 7215/16).
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