Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer/innen, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder haben hierzu eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt.