Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.
Recht
Die Europäische Kommission hat mehrere Rechtsakte zur Umsetzung der Verordnung über zentrale Wertpapierverwahrstellen beschlossen.
Das AG München entschied, dass es einem Wohnungseigentümer in der Regel untersagt ist, die ihm gehörenden Räume als Vereinsheim zu nutzen, wenn die Teilungserklärung als Nutzungsart „Laden“ vorsieht (Az. 482 C 18351/15 WEG).
Die seitens der Stadt Gießen erlaubte Offenhaltung von Verkaufsstellen in weiten Teilen der Innenstadt sowie in Bereichen der Gewerbegebiete „Schiffenberger Tal“ und Gießen West ist lt. VG Gießen offensichtlich rechtswidrig, weil die angesichts des Verfassungsrangs des Sonn- und Feiertagsschutzes eng auszulegenden gesetzlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ladenöffnung nicht vorliegen (Az. 8 L 3647/16).
Das BVerwG hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 20 (Abschnitt Drochtersen bis Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein) abgewiesen (Az. 9 A 18.15, 9 A 19.15).
Das VG Stuttgart hat den Eilantrag von Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes zur integrativen Unterbringung von Flüchtlingen in Anschlussunterbringung abgelehnt (Az. 2 K 5230/16).
Verbraucher sollten europaweit ab 2017 mit Basisinformationsblättern über die Risiken von Anlageprodukten aufgeklärt werden. Die EU-Kommission hat deren Einführung aber nun um ein Jahr verschoben.
Der Bundesrat hat Zweifel an der Sicherheit langfristiger Energielieferverträge im Fall einer Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung der Insolvenzordnung.
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar dürfen die Kosten eines Anrufs zu einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs (Rs. C-568/15).
Laut EuGH kann das Verleihen elektronischer Bücher (E-Books) unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden. In diesem Fall finde die Ausnahme für das öffentliche Verleihwesen Anwendung, die u. a. eine angemessene Vergütung für die Urheber vorsehe (Az. C-174/15).
Der EuGH hat das Urteil des EuG und die Entscheidung des EUIPO aufgehoben, die die Eintragung der Form des „Rubik’s cube“ als Unionsmarke bestätigt hatten. Die Eintragung einer Marke sei abzulehnen, weil die Form eine technische Lösung enthalte (Az. C-30/15 P).
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