Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich von "Liebigs Suppenfest" in Gießen

Die seitens der Stadt Gießen erlaubte Offenhaltung von Verkaufsstellen in weiten Teilen der Innenstadt sowie in Bereichen der Gewerbegebiete „Schiffenberger Tal“ und Gießen West ist lt. VG Gießen offensichtlich rechtswidrig, weil die angesichts des Verfassungsrangs des Sonn- und Feiertagsschutzes eng auszulegenden gesetzlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Ladenöffnung nicht vorliegen (Az. 8 L 3647/16).

 

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