Das OVG Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag, die Vollziehung des Bebauungsplans „RegioPort Weser I“ vorläufig auszusetzen, abgelehnt. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes seien nicht gegeben (Az. 2 B 1368/15.NE).