Die Firma Zamaro GmbH muss Nutzer ab sofort klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Laufzeit und Preis ihrer kostenpflichtigen Mitgliedschaften informieren. Das hat das LG München II im Sinne der Verbraucherzentrale Bayern entschieden, die die bayerische Firma im Juni abgemahnt hatte (Az. 2 HK O 2730/16).