Kein Schadensersatz für ein im Jahr 1937 versteigertes Bild eines jüdischen Kunsthändlers

Schadensersatzklage einer New Yorker Gesellschaft gegen ein Kölner Auktionshaus und dessen Inhaber abgewiesen. Die Klägerin sei trotz der Vorgeschichte bei der öffentlichen Versteigerung rechtmäßige Eigentümerin des Bildes geworden. Dieses Eigentum sei auch nicht mit einem sogenannten Rechtsmangel behaftet (Az. 1 U 36/13).

 

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