Betreiber von neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien müssen sich zukünftig einem verstärkten Wettbewerb stellen. Dies sieht die vom Bundesrat am 8. Juli 2016 gebilligte EEG-Reform vor. Im nächsten Schritt wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann danach in wesentlichen Teilen am 1. Januar 2017 in Kraft treten.