Der Gesamtbetriebsrat beantragte vor Gericht, der Arbeitgeberin, der OBI GmbH+Co Deutschland KG, aufzugeben, einen auf eine andere Gesellschaft übertragenen Baumarkt zurück zu übertragen. Das ArbG Solingen wies den Antrag zurück (Az. 4 BVGa 2/16).
Recht
Der Gesamtbetriebsrat beantragte vor Gericht, der Arbeitgeberin, der OBI GmbH+Co Deutschland KG, aufzugeben, einen auf eine andere Gesellschaft übertragenen Baumarkt zurück zu übertragen. Das ArbG Solingen wies den Antrag zurück (Az. 4 BVGa 2/16).
Das ArbG Berlin hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE festzustellen, als unzulässig abgewiesen, weil es ver.di an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse fehle (Az. 4 BV 12102/15).
Der Rat der Stadt Mülheim/Ruhr ist derzeit nicht verpflichtet, eine Verringerung der Zahl der Ausschussmitglieder von 18 auf 17 zu unterlassen. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion „Bürgerlicher Aufbruch Mülheim“ (BAMH) gegen den Stadtrat hat das VG Düsseldorf abgelehnt (Az. 1 L 2142/16).
Die Slowakei hat am 01.07.2016 turnusgemäß die Ratspräsidentschaft für das zweite Halbjahr 2016 übernommen. Im Steuerbereich setzt sich die Slowakei für eine faire und effektive Besteuerung in der EU ein. So liegt ein Hauptaugenmerk auf der Bekämpfung von Steuerbetrug und -umgehung.
Die EU-Kommission hat am 05.07.2016 über den gesetzlichen Charakter des EU-Kanada-Freihandelsabkommens (CETA) beraten, das Ratifizierungsverfahren eröffnet und dem Rat vorgeschlagen, die nationalen Parlamente in das Abstimmungsprozedere einzubinden.
Europas Akteure für Cybersicherheit haben mit der EU-Kommission eine Vereinbarung getroffen, mit dem sie Europa gemeinsam besser gegen Cyberangriffe verteidigen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Cybersicherheitsbranche steigern wollen.
Das Bundeskartellamt hat bestimmte Regelungen der Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft für rechtswidrig erklärt. Die Behörde ist der Ansicht, dass die AGB der Banken den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter von Bezahlverfahren im Internet beschränken und gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen.
Nach Ansicht des Gerichts der EU kann die Wertschätzung der Marken von McDonald’s die Eintragung von Marken, die die Vorsilbe „Mac“ oder „Mc“ mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden, für Nahrungsmittel oder Getränke verhindern (Rs. T-518/13).
Das BSG entschied, dass für Beschäftigte in einem „home office“ kein Unfallversicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung besteht (Az. B 2 U 2/15 R).
Das BSG entschied, dass auch die Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier versichert ist (Az. B 2 U 19/14 R).
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