Fluggäste in der EU haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Flug um mehr als drei Stunden verspätet. Voraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist – etwa bei technischen Problemen. Die Bundesregierung gibt einen Überblick über Fluggastrechte.