"Strawberry Colada" ohne Erdbeere – Wettbewerbszentrale beanstandet erfolgreich Irreführung

Ein Hersteller von vorgemischten Cocktails vertrieb eine alkoholfreie „Strawberry Colada“. Ausweislich des Zutatenverzeichnisses enthielt das Getränk keine Bestandteile aus Erdbeeren. Das Unternehmen hat sich auf Betreiben der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung verpflichtet und wird das Produkt in der beanstandeten Form nicht mehr vertreiben.

 

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