Die Carglass GmbH darf ihre Fahrzeugglas-Reparaturwerkstätten in Nordrhein-Westfalen mit dem Ausfüllen und Anbringen von Feinstaubplaketten beauftragen, sobald sie an ihrem Hauptsitz in Köln eine Abgasuntersuchungswerkstatt eingerichtet hat und diese anerkannt worden ist. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 3 K 6622/13).