Die von der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße einem Betreiber einer Ausschankstelle auf der Haardter „Woi- und Quetschekuche-Kerwe 2015“ erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Abspielen von Musik bis maximal 24 Uhr verletzte eine Nachbarin nicht in ihren Rechten. So entschied das VG Neustadt (Az. 4 K 468/15).